Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Vorträgen, Kursen, Schulungen, Workshops und vergleichbaren Bildungsdienstleistungen (im Folgenden „Veranstaltungen“), die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen werden.

(2) Die AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind von diesen AGB nicht erfasst.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.

(2) Der genaue Leistungsumfang, insbesondere Thema, Dauer, Ort, Teilnehmerzahl und Art der Veranstaltung (Präsenz oder Online), wird individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung festgehalten.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veranstaltung nach eigenem fachlichen Ermessen zu gestalten und durchzuführen. Änderungen im Ablauf oder in der Methodik, die den Zweck der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

§ 3 Honorar und Nebenkosten

(1) Das Honorar wird individuell vereinbart. Es kann sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung, Erstellung von Materialien sowie allfällige weitere vereinbarte Leistungen.

(2) Zusätzlich zum Honorar werden dem Auftraggeber folgende Kosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt: Fahrtkosten (bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten; bei Nutzung eines PKW das amtliche Kilometergeld), Übernachtungskosten sowie Verpflegungskosten bei ganztägigen Veranstaltungen.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Bei Auftraggebern mit Sitz im EU-Ausland, die über eine gültige UID-Nummer verfügen, erfolgt die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 19 UStG. Bei Auftraggebern mit Sitz außerhalb der EU gelten die jeweiligen steuerlichen Bestimmungen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Das Honorar ist binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die pauschale Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB in Höhe von EUR 40,00 zu verrechnen.

(3) Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, für jede weitere Mahnung Mahnspesen in Höhe von EUR 15,00 zu verrechnen.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber kann eine vereinbarte Veranstaltung schriftlich stornieren. Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Eingang der Stornierung beim Auftragnehmer.

(2) Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin fallen keine Stornogebühren an.

(3) Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden 50 % des vereinbarten Honorars als Stornogebühr fällig.

(4) Unabhängig vom Stornierungszeitpunkt werden bereits angefallene Kosten (insbesondere nicht stornierbare Reise- und Übernachtungskosten) dem Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt.

(5) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Absage oder Verhinderung des Auftragnehmers

(1) Kann der Auftragnehmer eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (insbesondere Krankheit, höhere Gewalt) nicht durchführen, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren.

(2) In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird eine der folgenden Ersatzlösungen vereinbart: Durchführung der Veranstaltung durch eine geeignete Ersatzperson, Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Termin oder Bereitstellung der Veranstaltungsinhalte als Videoaufzeichnung.

(3) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verhinderung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Präsenzveranstaltungen

Der Auftraggeber stellt für Präsenzveranstaltungen auf eigene Kosten einen geeigneten Veranstaltungsraum mit folgender Ausstattung zur Verfügung: Beamer oder interaktives Display mit HDMI-Anschluss und erforderlichen Adaptern, ausreichend Steckdosen im Referentenbereich, funktionsfähiges WLAN mit Internetzugang für alle Teilnehmenden, geeignete Bestuhlung sowie bei Bedarf Flipchart oder Whiteboard.

7.2 Online-Veranstaltungen

Bei Online-Veranstaltungen stellt der Auftraggeber sicher, dass die Teilnehmenden über die erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügen: aktueller Webbrowser, stabile Internetverbindung, Audioausgabe sowie – für aktive Teilnahme – Mikrofon und gegebenenfalls Webcam. Technische Probleme aufseiten der Teilnehmenden entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

7.3 Folgen mangelhafter Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und wird dadurch die Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigt, gilt die Leistung des Auftragnehmers dennoch als vertragsgemäß erbracht. Entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien (insbesondere Präsentationen, Handouts, Arbeitsunterlagen) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

(2) Die Materialien dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden im Rahmen der gebuchten Veranstaltung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder anderweitige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(3) Die Eingabe der Materialien in KI-Systeme, die nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen (insbesondere ChatGPT und ähnlichen Chatbots, die außerhalb der EU betrieben werden und/oder die eingegebenen Daten als Trainingszwecke heranziehen), ist untersagt. Der Auftragnehmer behält sich das Recht gemäß § 42h Abs. 6 UrhG vor, die Nutzung seiner Werke für Text- und Data-Mining sowie das Training von KI-Modellen zu untersagen.

(4) Aufzeichnungen von Veranstaltungen (Audio, Video, Screenshots) durch den Auftraggeber oder die Teilnehmenden sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Die Zustimmung umfasst gegebenenfalls Regelungen zu Verwendungszweck, Speicherdauer und Löschfristen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des für die jeweilige Veranstaltung vereinbarten Honorars.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Folgeschäden, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Inhalte der Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vermittelten Inhalte. Die Teilnahme an einer Veranstaltung ersetzt keine individuelle fachliche Beratung.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und der Teilnehmenden ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher damit zusammenhängender Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(4) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Leibnitz, Österreich, ausschließlich zuständig.